Erbrecht, Januar 2019
von uwe czelinski
Sie haben schon ein Testament?
Wenn sie es privatschriftlich erstellt haben, dann lassen Sie es überprüfen. Laientestamente enthalten erfahrungsgemäß viele Fehler!
Folgende Fragen und Themen aus dem Erbrecht gehören zum täglichen Geschäft und ich erörtere sie gerne mit Ihnen:
- wie setzt sich eine Erbengemeinschaft auseinander?
- wie sind Testamente auszulegen?
- reicht die Kopie eines Testaments als Beweis aus?
- wann benötige ich einen Erbschein?
- was muß ich tun,um etwas über den Nachlaß zu erfahren?
- muß der Miterbe mir als Miterben Auskunft erteilen?
- kann die Erbengemeinschaft auch ohne notarielle Hilfe auseinandergesetzt werden,auch wenn zum Nachlass Immobilien gehören?
- was bedeutet Teilungsversteigerung?
- Testamentsregister-was ist das?
- was versteht man unter digitalem Nachlaß?
- kann ich ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tode des Erstversterbenden abändern?
- was versteht man unter gleichzeitigem Versterben?
- Testamentsgestaltung-soll ich meine Kinder einbinden?
- wie gestalte ich ein Behinderten- bzw.Bedürftigentestament?
- Testamentsgestaltung in der Patchworkfamilie?
- Güterstandsschaukel-was ist das und welche Vorteile bietet sie?
- warum ist es günstiger,statt strikter Gütertrennung den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu modifizieren?
- welche Vorteile bietet die Wahlzugewinngemeinschaft?
- ich habe Angst vor einer Überschuldung des Nachlasses-muß ich unbedingt ausschlagen?
- wer haftet für die Bestattungs-bzw Beerdigungskosten?
- kann ich den Pflichtteil entziehen-unter welchen Voraussetzungen?
- wie vermeide ich unerwünschte Pflichtteilsansprüche?
- warum ist es besser,als Pflichtteilsberechtigter Auskunft vom Erben durch Aufnahme eines notariellen Bestandsverzeichnisses zu verlangen?
- die 10-Jahresfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Grundstücksübertragungsverträgen des Erblassers-ab wann läuft sie?
- Pflegeleistungen-Ausgleich im Erbfall?
- welche Vergütung erhält ein Testamentsvollstrecker?