Familienrecht, November 2019
von uwe czelinski
In seiner Entscheidung vom 18.06.2019 (Az.:X ZR 107/16) sagt der 10. Senat des BGH dazu folgendes:
Erhalten Kinder, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben, von den Eltern Geldzuwendungen für die Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie und geht die Beziehung in die Brüche, kommt eine Rückforderung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht.
Allerdings nur, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell nach dem Zeitpunkt der Zuwendung zerbricht (hier: 2 Jahre).
Das steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtssprechung des 12. Familiensenats bzgl.Zuwendungen unter Eheleuten u. nichtehelichen Partnern bzw. solchen der Schwiegereltern/Eltern an sie, wonach erst ab einer Dauer von etwa 20 Jahren ein Rückgewährsanspruch nicht mehr besteht.
Es bleibt abzuwarten,wie der 12.Familiensenat hierauf reagiert.