Pflichtteilsanspruch, November 2019

von uwe czelinski

Unter Umständen wird vorschnell der Pflichtteil geltend gemacht, nur in dem Bestreben, durch die Zahlungsaufforderung den Zinsanspruch zu erhalten. Wird mit dem Auskunftsanspruch auch der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht, wenn auch unbeziffert, entsteht die Erbschaftssteuerpflicht. Die Geltendmachung ist dem Erbschaftssteuer-FA innerhalb von 3 Monaten danach anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann steuerstrafrechtliche Konsequenzen haben.

Zurück