Familienrecht, Februar 2018

von uwe czelinski

Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des BGH muss der "gutverdienende" unterhaltspflichtige Ehegatte über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse unabhängig von deren Höhe Auskunft erteilen. Er kann sich dem nicht einfach mit dem Hinweis entziehen, er sei "unbegrenzt leistungsfähig" und deshalb müsse der Berechtigte seinen Bedarf konkret darstellen.

Damit ist die "Sättigungsgrenze" gestorben!

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