Rechtsanwalt Uwe Czelinski

Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht seit 1997

speziell tätig in allen Familiensachen, vornehmlich
 
  • - Scheidung und Scheidungsfolgesachen
  • - Güterrecht und Nebengüterrecht
  • - Unterhaltsrecht, auch Elternunterhalt
  • - Ehe-u. Scheidungsfolgenverträge
  • - nichteheliche Lebensgemeinschaft

Fachanwalt für Erbrecht seit 2006

und Erbrecht, vornehmlich
 
  • - Testamentsgestaltung
  • - Vorsorgeverträge
  • - vorweggenommene Erbfolge
  • - Pflichtteilsrecht
  • - Vorsorgevollmacht
  • - Betreuungsverfügung
  • - Patientenverfügung

wiederholt als Referent tätig bei VHS,ISUV,Anwaltsverein,UNICEF u.a.